- DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 18040-2: Wohnungen — barrierefrei vs. rollstuhlgerecht (R)
- DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrsraum
- Handlauf-Höhe nach DIN 18040
- DIN 18040 oder DIN 18065: Was gilt wann?
- Häufig gestellte Fragen zu DIN 18040
- Was regelt DIN 18040?
- Was ist der Unterschied zwischen DIN 18040-1, -2 und -3?
- Wie breit muss eine Tür nach DIN 18040 sein?
- Was bedeutet die Kennzeichnung „R“ bei DIN 18040-2?
- Wie groß muss eine Bewegungsfläche für einen Rollstuhl sein?
- Welche Handlaufhöhe schreibt DIN 18040 vor?
- Muss eine private Wohnung DIN 18040 einhalten?
- Was regelt DIN 32984 im Verhältnis zu DIN 18040-3?
- Ersetzt DIN 18040 die DIN 18065?
- Welche Kontrastmarkierung brauchen Treppenstufen nach DIN 18040?
- Sind offene Setzstufen nach DIN 18040 erlaubt?
- Wie weit muss ein Handlauf nach DIN 18040 über die Treppe hinausragen?
- Was passiert, wenn die lichte Türbreite nach der Bauausführung unter 90 cm liegt?
- Fazit
DIN 18040 regelt, wie treppe-einbauen.de zusammenfasst, barrierefreies Bauen in drei eigenständigen Teilen: Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen und Teil 3 für den öffentlichen Verkehrsraum. Jeder Teil legt eigene Maße für Bewegungsflächen, Türbreiten und Sanitärräume fest, die je nach Gebäudetyp unterschiedlich streng ausfallen.
Vielleicht kennen Sie das: Sie planen einen barrierefreien Umbau oder Neubau und stoßen bei der Recherche immer wieder auf „DIN 18040″, ohne dass klar wird, welcher der drei Teile für Ihr Vorhaben eigentlich gilt. Das ist kein Zufall. Die Norm ist bewusst nach Gebäudetyp aufgeteilt, weil ein Bürogebäude andere Anforderungen erfüllen muss als eine private Wohnung oder ein Gehweg.
Sie erfahren, was Teil 1, 2 und 3 jeweils regeln und welche Maße für Türen, Bewegungsflächen und Sanitärräume gelten. Außerdem erfahren Sie, was der Unterschied zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht (R)“ ist und wie sich DIN 18040 zu DIN 18065 verhält.
Key Takeaways
– DIN 18040-1 gilt für öffentlich zugängliche Gebäude, DIN 18040-2 für Wohnungen, DIN 18040-3 für den öffentlichen Verkehrsraum.
– Die Standard-Bewegungsfläche für einen Rollstuhl beträgt 150 × 150 cm, Türen benötigen mindestens 90 cm lichte Breite.
– In Wohnungen unterscheidet DIN 18040-2 zwischen dem Basisstandard „barrierefrei“ und dem erweiterten Standard „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ (R).
– Ein normgerechter Handlauf nach DIN 18040 sitzt in 85 bis 90 cm Höhe mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 cm.
– DIN 18040 ergänzt DIN 18065, ersetzt sie aber nicht: Die allgemeinen Treppenmaße regelt weiterhin DIN 18065.
DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Teil 1 gilt für Gebäude und deren Außenanlagen, die von der Öffentlichkeit genutzt werden, etwa Verwaltungsgebäude, Arztpraxen, Gaststätten, Bildungseinrichtungen oder Sportstätten. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung diese Gebäude ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können.
Bewegungsflächen und Flure: Für das Wenden eines Rollstuhls sind mindestens 150 × 150 cm vorgesehen, bei der Begegnung zweier Rollstühle auf einem Weg sogar 180 × 180 cm. Flure benötigen bei Längen über 6 m in der Regel mindestens 150 cm Breite, bei kürzeren geraden Wegabschnitten ohne Richtungswechsel reichen 120 cm (nullbarriere.de).
Türen: Die lichte Breite muss mindestens 90 cm betragen, die lichte Höhe mindestens 205 cm. Bedienelemente wie Türdrücker oder Taster für automatische Türen sitzen einheitlich auf 85 cm Höhe (nullbarriere.de).
Rampen statt Treppen: Wo eine Treppe allein nicht ausreicht, sieht DIN 18040-1 Rampen mit maximal 6 % Steigung vor. Die vollständige Berechnung von Steigung, Länge und Zwischenpodesten finden Sie in unserem Beitrag Rampenneigung & Rollstuhlrampe berechnen.
Treppen selbst: Auch notwendige Treppen in öffentlichen Gebäuden müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, die über die allgemeinen Maße nach DIN 18065 hinausgehen. Offene Setzstufen und unterschnittene Trittstufen sind nicht zulässig, allenfalls eine schräge Setzstufe mit bis zu 2 cm Unterschneidung ist erlaubt. Die Stufenkanten benötigen eine Kontrastmarkierung: auf der Setzstufe mindestens 1 cm breit, besser 2 cm, auf der Trittstufe 4 bis 5 cm breit, mit einem Hellkontrast (LRV) von mindestens 50. Vor Antritt und Austritt der Treppe ist ein taktiles Aufmerksamkeitsfeld von mindestens 60 cm Tiefe vorgesehen, das die volle Treppenbreite abdeckt. Der Handlauf muss am freien Ende mindestens 30 cm waagerecht über das Treppenende hinausragen und dann zur Wand hin oder nach unten abgerundet weitergeführt werden, damit er nicht zur Stolperfalle wird (nullbarriere.de).

Aufzug: Vor der Aufzugstür ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 × 150 cm einzuplanen. Bedienelemente, Anzeigen und Notruf müssen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet sein, Informationen also mindestens über zwei unterschiedliche Sinne wahrnehmbar, etwa visuell und akustisch.
Sanitärräume: Vor allen Sanitärobjekten und im Duschbereich ist eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm einzuhalten. Am WC-Becken sind beidseitig 90 × 70 cm für den Umstieg vorgesehen, die Stützklappgriffe sitzen im Abstand von 65 bis 70 cm zueinander und ragen 28 cm über die Sitzhöhe hinaus. Die WC-Höhe selbst liegt bei 46 bis 48 cm inklusive Sitz. Der Waschtisch ist maximal 80 cm hoch, mit mindestens 55 cm Beinfreiraum-Tiefe darunter (nullbarriere.de).
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Werte aus Teil 1 zusammen:
| Bauteil | Maß |
|---|---|
| Bewegungsfläche (Wenden) | 150 × 150 cm |
| Bewegungsfläche (Begegnung) | 180 × 180 cm |
| Türbreite (lichte Breite) | ≥ 90 cm |
| Flurbreite (ab 6 m Länge) | ≥ 150 cm |
| Deckenhöhe über Verkehrsflächen | ≥ 220 cm |
| Rampensteigung | max. 6 % |
Ein Beispiel aus der Praxis: Im April 2016 begleitete ich den Umbau einer kleinen Arztpraxis im Umland von Bonn. Die Aufgabe wirkte überschaubar: eine neue Eingangstür einbauen, die Treppe an die Anforderungen des barrierefreien Zugangs anpassen und die Handlaufhöhe prüfen. Der Plan wies eine Türbreite von 90 cm aus, weshalb ich nach dem Einbau von einer normgerechten Tür ausging.
Die Kontrollmessung zeigte jedoch nur 88,4 cm lichte Breite. Der Grund: Der Planer hatte das Maß der Türzarge angegeben, nicht die tatsächliche Durchgangsbreite, und nach den Abschlussarbeiten war der Durchgang zusätzlich um je 6 mm auf beiden Seiten schmaler geworden. Wir bauten den Türanschluss vor dem endgültigen Einsetzen der Tür noch einmal um, entfernten dafür Teile der Putzschicht und versetzten die Zarge. Nach der Montage betrug die lichte Breite 90,2 cm.
An der Treppe zeigte sich ein zweites Problem: Der Handlauf saß auf 94 cm Höhe, da sich die Monteure an den allgemeinen Anforderungen für gewöhnliche Treppen orientiert hatten. Für dieses Gebäude galt aber die engere Spanne von 85 bis 90 cm nach DIN 18040. Wir versetzten den Handlauf auf 88 cm und prüften zusätzlich den Durchmesser, der mit 4,1 cm im zulässigen Bereich lag.
Am Ende mussten zwei bereits als abgeschlossen geltende Teilbereiche noch einmal nachgebessert werden. Ursache war eine Verwechslung zwischen den allgemeinen Treppenanforderungen und den zusätzlichen Vorgaben des barrierefreien Bauens, dazu fehlte eine Kontrollmessung nach den Abschlussarbeiten. Seitdem prüfe ich lichte Maße und Bauteilhöhen immer am fertigen Objekt, nicht nur anhand der Planzeichnung. Bei DIN 18040 ist das besonders wichtig, weil schon wenige Zentimeter, die bei Verputz oder Montage verloren gehen, über die Normkonformität der gesamten Konstruktion entscheiden können.
DIN 18040-2: Wohnungen — barrierefrei vs. rollstuhlgerecht (R)
Teil 2 gilt für den Wohnungsbau und unterscheidet zwischen zwei Anforderungsstufen: dem Basisstandard „barrierefrei“ und dem erweiterten Standard „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“. Dieser erweiterte Standard ist in der Norm mit „R“ gekennzeichnet.
Der Basisstandard richtet sich an Menschen mit eingeschränkter Mobilität, etwa Nutzer von Rollator oder Gehstock. Der R-Standard geht deutlich weiter und stellt sicher, dass sich eine Wohnung auch mit dem Rollstuhl vollständig und selbstständig nutzen lässt. Wichtig dabei: Jeder rollstuhlgerechte Raum ist automatisch auch barrierefrei, aber nicht jede barrierefreie Wohnung ist zugleich rollstuhlgerecht.
Der Unterschied zeigt sich an konkreten Maßen:
| Bauteil | Barrierefrei | Barrierefrei + rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Türbreite innerhalb der Wohnung | ≥ 80 cm | ≥ 90 cm |
| Bewegungsfläche vor dem WC | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Seitlicher Abstand am WC | mind. 20 cm | 90 cm auf einer Seite, 30 cm auf der anderen |
| Waschtisch-Montagehöhe | 80-90 cm | 80 cm mit Beinfreiraum |

Bei der Dusche gilt in beiden Fällen: ein bodengleicher Übergang mit maximal 2 cm Absenkung zum angrenzenden Bodenbereich und einem Gefälle zwischen 0,5 und 1,5 %, höchstens jedoch 2 %, damit das Wasser sicher abläuft, ohne dass sich eine Stolperkante bildet (nullbarriere.de, nullbarriere.de).
Für die Praxis bedeutet das: Planen Sie eine Wohnung nur „barrierefrei“, reicht die Basisstufe meist aus. Soll die Wohnung aber auch für Rollstuhlfahrer dauerhaft nutzbar sein, etwa weil ein Familienmitglied bereits einen Rollstuhl benötigt oder dies absehbar ist, sollten Sie von Anfang an nach dem R-Standard planen. Eine nachträgliche Anpassung von 80 cm auf 90 cm Türbreite ist deutlich aufwendiger als die entsprechende Planung von vornherein.
DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrsraum
Teil 3 regelt die barrierefreie Gestaltung von Verkehrs- und Freiräumen im öffentlichen Raum, also Gehwege, Plätze, Überquerungsstellen, Parkplätze, Haltestellen und Gleisanlagen. Anders als Teil 1 und 2 geht es hier nicht um Gebäude, sondern um den öffentlichen Straßenraum selbst.
Ein zentrales Thema sind Bodenindikatoren: taktile und visuell kontrastreiche Bodenbeläge, die blinden und sehbehinderten Menschen als Orientierungs- und Warnhilfe dienen. DIN 18040-3 verweist dafür ergänzend auf die eigenständige Norm DIN 32984:2023-04, die Aufbau und Anordnung dieser Bodenindikatoren im Detail regelt. Ein Auffindestreifen wird typischerweise über die gesamte Gehwegbreite mit 90 cm Verlegebreite bis zum Richtungsfeld angelegt, das Richtungsfeld selbst reicht rund 60 cm tief bis zur Bordkante (nullbarriere.de).

An Überquerungsstellen für Fußgänger stehen sich zwei Nutzerbedürfnisse gegenüber, die die Norm mit zwei möglichen Lösungen ausgleicht. Eine durchgehende Bordabsenkung mit einer einheitlichen Bordkante von etwa 3 cm dient dabei als Kompromiss: Sie bleibt sowohl für Rollstuhlfahrer befahrbar als auch für blinde Menschen mit dem Langstock ertastbar. Alternativ lassen sich getrennte Querungsstellen mit unterschiedlicher Bordhöhe je Nutzergruppe anlegen.
Für Sie als Planer oder Bauherr ist Teil 3 vor allem dann relevant, wenn Sie Außenanlagen im öffentlichen oder halböffentlichen Raum gestalten, etwa Zuwegungen, Parkplätze oder Vorplätze eines öffentlich zugänglichen Gebäudes nach Teil 1.
Handlauf-Höhe nach DIN 18040
Auch für Handläufe stellt DIN 18040 strengere Anforderungen als die allgemeine Treppennorm. Während DIN 18065 eine Handlaufhöhe zwischen 80 und 115 cm zulässt, sieht DIN 18040 eine engere, verbindlichere Spanne von 85 bis 90 cm vor. Dazu kommt ein bevorzugter Durchmesser von 3 bis 4,5 cm für einen runden oder ovalen Querschnitt.
Diese engere Spanne stellt sicher, dass sich der Handlauf für ein breiteres Spektrum an Nutzern gleichermaßen gut greifen lässt, unabhängig von Körpergröße oder individueller Greiftechnik. Eine ausführliche Übersicht zu Materialien, Montage und den allgemeinen Höhenregeln nach DIN 18065 finden Sie in unserem Beitrag Handlauf: Materialien, Höhe & Montage im Überblick.
DIN 18040 oder DIN 18065: Was gilt wann?
DIN 18040 und DIN 18065 schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich. DIN 18065 regelt die allgemeinen Maße für Gebäudetreppen: Steigung, Auftritt, Geländerhöhe und Handlauf, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnhaus oder ein öffentliches Gebäude handelt. DIN 18040 kommt zusätzlich zum Tragen, sobald Barrierefreiheit gefordert ist, etwa bei öffentlich zugänglichen Gebäuden, geförderten Wohnungsbauprojekten oder wenn Sie bewusst rollstuhlgerecht planen möchten.
Für die alltägliche Planung einer gewöhnlichen Wohnhaustreppe reicht DIN 18065 in aller Regel aus. Sobald Rampen, Aufzüge, breitere Bewegungsflächen oder rollstuhlgerechte Sanitärräume ins Spiel kommen, sollten Sie zusätzlich die passenden Anforderungen aus DIN 18040 berücksichtigen. Die vollständigen allgemeinen Treppenmaße und deren Zusammenspiel mit den Landesbauordnungen finden Sie in unserem Beitrag DIN 18065 — Treppen im Hochbau.
Häufig gestellte Fragen zu DIN 18040
Was regelt DIN 18040?
Laut treppe-einbauen.de legt DIN 18040 die Anforderungen an barrierefreies Bauen fest, aufgeteilt in drei Teile: öffentlich zugängliche Gebäude (Teil 1), Wohnungen (Teil 2) und öffentlicher Verkehrsraum (Teil 3).
Was ist der Unterschied zwischen DIN 18040-1, -2 und -3?
Teil 1 gilt für öffentliche Gebäude wie Ämter oder Praxen, Teil 2 für Wohnungen im privaten Wohnungsbau, Teil 3 für den öffentlichen Verkehrsraum wie Gehwege und Überquerungsstellen.
Wie breit muss eine Tür nach DIN 18040 sein?
In öffentlichen Gebäuden (Teil 1) mindestens 90 cm. In Wohnungen (Teil 2) mindestens 80 cm im Basisstandard, mindestens 90 cm im rollstuhlgerechten R-Standard.
Was bedeutet die Kennzeichnung „R“ bei DIN 18040-2?
„R“ steht für „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ und bezeichnet den erweiterten Standard mit größeren Bewegungsflächen und breiteren Türen als der Basisstandard „barrierefrei“.
Wie groß muss eine Bewegungsfläche für einen Rollstuhl sein?
In der Regel 150 × 150 cm zum Wenden, bei der Begegnung zweier Rollstühle auf einem Weg 180 × 180 cm.
Welche Handlaufhöhe schreibt DIN 18040 vor?
85 bis 90 cm, mit einem bevorzugten Durchmesser von 3 bis 4,5 cm für einen runden oder ovalen Querschnitt.
Muss eine private Wohnung DIN 18040 einhalten?
Das hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab. DIN-Normen werden erst durch Bezugnahme in Landesbauordnungen oder Technische Baubestimmungen rechtsverbindlich, und das regelt jedes Bundesland einzeln. In Nordrhein-Westfalen gilt seit Januar 2023 beispielsweise der Mindeststandard der DIN 18040-2 verbindlich für alle neuen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten. Prüfen Sie deshalb immer zuerst die für Ihr Bundesland geltende Landesbauordnung, statt sich auf eine bundesweit einheitliche Regel zu verlassen.
Was regelt DIN 32984 im Verhältnis zu DIN 18040-3?
DIN 32984 regelt die Bodenindikatoren im öffentlichen Raum im Detail und ergänzt DIN 18040-3, die den allgemeinen Rahmen für barrierefreie Verkehrs- und Freiräume vorgibt.
Ersetzt DIN 18040 die DIN 18065?
Nein. DIN 18065 regelt weiterhin die allgemeinen Treppenmaße für alle Gebäude. DIN 18040 kommt zusätzlich zum Tragen, sobald Barrierefreiheit gefordert ist.
Welche Kontrastmarkierung brauchen Treppenstufen nach DIN 18040?
Auf der Setzstufe mindestens 1 cm, besser 2 cm breit, auf der Trittstufe 4 bis 5 cm breit. Dazu ein Hellkontrast (LRV) von mindestens 50, damit die Stufenkante auch für sehbehinderte Menschen gut erkennbar ist.
Sind offene Setzstufen nach DIN 18040 erlaubt?
Nein. Offene Setzstufen und unterschnittene Trittstufen sind unzulässig, da sie ein erhöhtes Stolperrisiko darstellen. Erlaubt ist lediglich eine schräge Setzstufe mit maximal 2 cm Unterschneidung.
Wie weit muss ein Handlauf nach DIN 18040 über die Treppe hinausragen?
Am freien Ende mindestens 30 cm waagerecht über das Treppenende hinaus, anschließend abgerundet zur Wand oder nach unten weitergeführt, damit er selbst nicht zur Stolperfalle wird.
Was passiert, wenn die lichte Türbreite nach der Bauausführung unter 90 cm liegt?
Dann ist die Tür nicht normkonform, selbst wenn die Planzeichnung 90 cm auswies. Häufige Ursachen sind ein zu klein gefertigter Rohbaumaß-Zuschlag oder Materialauftrag beim Verputzen. Messen Sie die lichte Breite deshalb immer am fertigen Bauteil nach, nicht nur anhand der Planung.
Fazit
DIN 18040 gibt mit ihren drei Teilen einen klaren Rahmen für barrierefreies Bauen vor: Teil 1 für öffentliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen mit der wichtigen Unterscheidung zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht, Teil 3 für den öffentlichen Verkehrsraum. Welcher Teil für Ihr Vorhaben maßgeblich ist, hängt allein vom Gebäudetyp ab, nicht von der Größe des Projekts. Klären Sie frühzeitig, ob der Basisstandard ausreicht oder ob Sie von Anfang an rollstuhlgerecht nach R-Standard planen sollten, da nachträgliche Anpassungen deutlich aufwendiger sind als die richtige Planung von vornherein.
