DIN 18065 — Treppen im Hochbau: Anforderungen im Überblick

DIN 18065 einfach erklärt: Schrittmaßregel, Steigung und Auftritt, Geländer- und Handlaufmaße sowie Kopffreiheit für Treppen im Hochbau übersichtlich zusammengefasst.
Gut proportionierte Treppe mit gleichmäßigen Stufen und hellem Holzhandlauf

DIN 18065 „Gebäudetreppen — Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ ist die zentrale deutsche Norm für die Planung von Treppen im Hochbau. Sie legt fest, wie Steigung und Auftritt zueinander stehen müssen, welche Handlauf- und Geländermaße gelten und wie viel Kopffreiheit eine Treppe braucht.

Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Anforderungen der aktuellen Fassung DIN 18065:2020-08 verständlich und mit konkreten Zahlenwerten. So wissen Sie bei einer Neuplanung oder Sanierung direkt, worauf es wirklich ankommt und welche Werte in der Praxis tatsächlich relevant sind.

Key Takeaways

– Die Schrittmaßregel 2 × Steigung + Auftritt = 590–650 mm ist die zentrale Formel der Norm.

– Übliche Werte liegen bei einer Steigung von 14–19 cm und einem Auftritt von 26–37 cm, für Wohnungstreppen gilt 17/29 cm häufig als besonders angenehm.

– Der Handlauf sitzt normgerecht zwischen 80 und 115 cm Höhe, bequem sind 85–110 cm.

– Die nutzbare Laufbreite muss mindestens 80 cm betragen, bei notwendigen Treppen in Mehrfamilienhäusern mindestens 100 cm.

– Über der gesamten Lauflinie ist eine Kopffreiheit von mindestens 2,00 m vorgeschrieben.

Was regelt DIN 18065?

DIN 18065 definiert die grundlegenden Begriffe und Messregeln für Gebäudetreppen: Steigung, Auftritt, Lauflinie, Treppenlauf, Podest und weitere Fachbegriffe werden hier einheitlich festgelegt. Die Norm gibt außerdem die Hauptmaße vor, an denen sich Architekten, Treppenbauer und Handwerksbetriebe bei jeder Neuplanung orientieren.

Wichtig für die Einordnung: DIN 18065 selbst ist eine kostenpflichtige Norm, die vollständig nur über die offizielle Katalogseite bei DIN Media (Beuth Verlag) erhältlich ist. Dieser Artikel fasst die in der Fachliteratur und bei Planungsportalen wie BauNetz Wissen übereinstimmend genannten Kernwerte zusammen, ersetzt aber nicht die Lektüre des Originaltexts bei rechtlich verbindlichen Bauvorhaben. Bei öffentlichen Gebäuden oder besonderen Bauvorhaben verweist die jeweilige Landesbauordnung zusätzlich auf eigene, ergänzende Anforderungen.

DIN 18065 behandelt ausschließlich die allgemeinen Maße und Begriffe für Gebäudetreppen. Geht es speziell um barrierefreies Bauen, etwa um Rampen, Aufzüge oder besonders breite Treppen für öffentlich zugängliche Gebäude, kommt zusätzlich die eigenständige Normenreihe DIN 18040 zum Tragen. Für die alltägliche Planung einer Wohnhaustreppe reicht in aller Regel DIN 18065 allein aus. Bei Sonderbauten oder öffentlichen Gebäuden lohnt sich aber ein zusätzlicher Blick in die Barrierefreiheits-Normen.

Gilt DIN 18065 auch für bestehende, ältere Treppen?: Bei einer bestehenden Treppe in einem Altbau greift in der Regel Bestandsschutz, sodass ältere, nicht normgerechte Maße nicht automatisch nachgerüstet werden müssen. Sobald Sie jedoch eine Treppe wesentlich umbauen, austauschen oder ein Gebäude grundlegend sanieren, sollten die aktuellen Maße aus DIN 18065 eingehalten werden, da bei einem Unfall sonst schnell Haftungsfragen entstehen können. Im Zweifel lohnt sich vor einer Sanierung eine kurze Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsicht oder einem Architekten, insbesondere wenn die Treppe Teil eines gemeinschaftlich genutzten Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus ist.

Steigungsverhältnis: Die Schrittmaßregel

Das Herzstück der Norm ist die Schrittmaßregel aus Punkt 6.1.2: Die doppelte Steigung plus der Auftritt soll zusammen dem durchschnittlichen menschlichen Schrittmaß entsprechen, ausgedrückt in der Formel 2 × Steigung (s) + Auftritt (a) = 590 bis 650 mm. Diese Regel geht auf die Formel des französischen Architekten François Blondel aus dem Jahr 1683 zurück und gilt bis heute als Grundlage für ein angenehmes, sicheres Steigen.

Für die Praxis bedeutet das: Eine niedrigere Steigung erlaubt einen größeren Auftritt und umgekehrt, solange die Summe im vorgegebenen Bereich bleibt. Übliche Kombinationen sind beispielsweise 17/29 cm, 17,5/28 cm, 18/27 cm oder 18,5/26 cm. Für Wohnungstreppen gilt eine Steigung von etwa 17 cm bei einem Auftritt von 29 cm häufig als besonders angenehmes Verhältnis.

Beispielrechnung: Angenommen, eine geplante Treppe soll eine Steigung von 18 cm haben. Setzen Sie diesen Wert in die Formel ein: 2 × 18 cm + Auftritt = 59 bis 65 cm. Daraus ergibt sich ein zulässiger Auftritt zwischen 23 und 29 cm. Wählen Sie innerhalb dieser Spanne einen Wert, der zur verfügbaren Grundfläche passt, etwa 27 cm. Daraus ergibt sich ein Schrittmaß von 2 × 18 + 27 = 63 cm, also genau im empfohlenen Idealbereich. Auf diese Weise lässt sich für jede gewünschte Steigung der passende Auftritt gezielt eingrenzen, statt beide Werte unabhängig voneinander zu schätzen.

Toleranzen: Im Regelfall dürfen die Maße innerhalb eines Treppenlaufs um höchstens ±5 mm voneinander abweichen, damit sich keine unregelmäßigen Stufen ergeben, die zur Stolperfalle werden. Für die erste Stufe in Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen ist ausnahmsweise eine Abweichung von bis zu ±15 mm zulässig. Fachleute raten davon allerdings eher ab, da gerade die erste Stufe im Alltag leicht unterschätzt wird.

Neigungswinkel je Gebäudetyp: Die zulässige Neigung unterscheidet sich je nach Nutzung deutlich. Wohnungstreppen dürfen zwischen 30° und 41° geneigt sein, Treppen in öffentlichen Gebäuden fallen mit 20° bis 30° spürbar flacher aus, damit sie auch für ungeübte Nutzer komfortabel und sicher bleiben. Keller- und Bodentreppen dürfen dagegen bis zu 45° steil sein, da sie seltener und meist nur kurz genutzt werden.

Die folgende Tabelle fasst die üblichen Werte je Gebäudetyp zusammen:

TreppentypNeigungswinkelTypische SteigungTypischer Auftritt
Wohnungstreppe30°–41°17–19 cm26–29 cm
Treppe in öffentlichen Gebäuden20°–30°14–17 cm29–37 cm
Keller-/Bodentreppebis 45°bis 19 cmab 23 cm

Diese Werte sind Orientierungsgrößen aus der Fachliteratur zur Norm, keine Ersatzwerte für die eigentliche Normtabelle. Bei einem konkreten Bauvorhaben sollte immer der jeweilige Fachbetrieb die endgültige Berechnung anhand der aktuellen Normfassung vornehmen, da einzelne Landesbauordnungen zusätzliche Einschränkungen enthalten können, die über die reinen DIN-Werte hinausgehen.

Geländer nach DIN 18065

DIN 18065 legt gemeinsam mit den Landesbauordnungen fest, ab welcher Absturzhöhe ein Geländer Pflicht ist und wie hoch es mindestens sein muss. Als Richtwerte gelten 90 cm bei Absturzhöhen bis 12 m und 110 cm bei größeren Absturzhöhen. Die genaue Geländerhöhe ist eine Schnittstelle zwischen DIN-Norm und Landesbauordnung und kann je nach Bundesland leicht variieren. Eine ausführliche Erklärung mit allen Sonderfällen finden Sie im separaten Beitrag zur Geländerhöhe nach DIN 18065 & Bauordnung.

Für die Auswahl des passenden Materials und der Konstruktion lohnt sich außerdem ein Blick in den Beitrag zu Geländern aus Metall oder Edelstahl, der Typen, Preise und Montage im Detail behandelt.

Handlauf nach DIN 18065

Der Handlauf gehört zu den sicherheitsrelevantesten Bauteilen einer Treppe, da er beim Stolpern oder bei Unsicherheit sofort greifbar sein muss. DIN 18065 lässt eine Handlaufhöhe zwischen 80 und 115 cm zu, wobei sich in der Praxis 85 bis 110 cm als besonders bequem etabliert haben.

Auch die Griffform selbst ist normativ relevant: Die Griffbreite des Handlaufs sollte zwischen 2,5 und 6 cm liegen, damit eine Hand ihn sicher umgreifen kann. Der seitliche Abstand zu angrenzenden Bauteilen wie einer Wand muss mindestens 5 cm betragen, damit die Finger beim Greifen nicht eingeklemmt werden. Wenn Sie einen Handlauf neu montieren oder austauschen möchten, finden Sie im Beitrag zum Handlauf: Materialien, Höhe & Montage eine ausführliche Anleitung zu Werkstoffen und Befestigung.

Bei besonders breiten Treppen reicht ein einzelner Handlauf nicht mehr aus: Ab einer Laufbreite von etwa 150 cm ist ein beidseitiger Handlauf vorgeschrieben, damit Nutzer unabhängig von ihrer Position auf der Treppe sicheren Halt finden. Bei sehr breiten Treppen ab etwa 4 m Breite, wie sie in öffentlichen Gebäuden vorkommen, verlangt die Norm zusätzlich einen Mittelhandlauf, der die Treppe der Länge nach in zwei schmalere Laufbereiche unterteilt.

Handlauf aus hellem Holz in griffsicherer Höhe an einer Treppe
Handlauf aus hellem Holz in griffsicherer Höhe an einer Treppe

Treppen im Außenbereich: Besonderheiten

Außentreppen unterliegen denselben grundlegenden Maßregeln wie Innentreppen, sind aber zusätzlichen Witterungseinflüssen ausgesetzt, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Ein ausreichendes Gefälle der einzelnen Stufen, meist um die 2 %, sorgt dafür, dass Regenwasser zuverlässig abläuft und sich keine Pfützen oder im Winter Eisflächen bilden.

Da Außentreppen häufiger unter feuchten oder nassen Bedingungen begangen werden, ist die Wahl einer rutschhemmenden Oberfläche hier besonders wichtig. Die konkrete Rutschklasse ist allerdings nicht direkt Bestandteil von DIN 18065, sondern wird in eigenen Regelwerken behandelt. In der Praxis empfiehlt es sich, bei der Planung einer Außentreppe sowohl die Maßvorgaben aus DIN 18065 als auch die Rutschhemmung des gewählten Belags gemeinsam zu betrachten, statt beide Aspekte getrennt voneinander zu planen.

Ein weiterer Unterschied zur Innentreppe betrifft die Fugen zwischen den Stufen: Bei Außentreppen sollten diese so ausgeführt sein, dass eindringendes Wasser bei Frost nicht zu Rissen führt. Auch eine Überdachung, etwa durch ein Vordach am Hauseingang, reduziert die Belastung durch Niederschlag spürbar, verlängert die Lebensdauer des Belags und verringert gleichzeitig das Risiko vereister Stufen im Winter.

Außentreppe mit rutschhemmender Oberfläche und Gefälle zur Entwässerung
Außentreppe mit rutschhemmender Oberfläche und Gefälle zur Entwässerung

Nutzbare Laufbreite und Kopffreiheit

Die nutzbare Laufbreite beschreibt den tatsächlich begehbaren Bereich einer Treppe zwischen Wand und Geländer beziehungsweise zwischen zwei Geländern. Innerhalb einer Wohnung sowie bei Gebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten genügt eine Mindestbreite von 80 cm. Bei einer notwendigen Treppe in einem Mehrfamilienhaus, die als Rettungsweg dient, ist dagegen eine nutzbare Laufbreite von mindestens 100 cm vorgeschrieben, damit im Ernstfall auch mehrere Personen gleichzeitig sicher hindurchkommen. Die genaue Mindestbreite nach Personenzahl lässt sich mit dem Mindestbreiten-Rechner direkt berechnen.

Ebenso wichtig, aber im Alltag oft übersehen, ist die Kopffreiheit: Über der gesamten Lauflinie muss eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m frei bleiben. Diese Vorgabe betrifft nicht nur den Treppenlauf selbst, sondern auch Übergänge unter Zwischenpodesten oder Deckendurchbrüchen, wo bei nachträglichem Dachausbau oder Einbau eines Podests schnell zu wenig Freiraum entsteht. Wer beim Treppensteigen gleichzeitig auf die Stufen und auf eine niedrige Decke achten muss, verliert leicht die Übersicht, was das Sturzrisiko deutlich erhöht.

Besonders im Dachgeschoss ist die Kopffreiheit ein häufiger Planungsfehler. Eine schräge Dachfläche verläuft dort oft genau über dem oberen Teil der Treppe, sodass die vorgeschriebenen 2,00 m leicht unterschritten werden, wenn die Treppe nicht sorgfältig positioniert wird. Prüfen Sie bei einem Dachausbau deshalb frühzeitig anhand eines Schnitts durch die Dachschräge, ob die Kopffreiheit über der gesamten Lauflinie tatsächlich eingehalten wird, und nicht erst nach dem Einbau der Treppe.

Ein Beispiel aus der Praxis: Im Mai 2018 habe ich in einem Einfamilienhaus im Raum Stuttgart einen Treppenlauf im Rahmen einer Rekonstruktion neu eingebaut, nachdem die Deckenkonstruktion im oberen Geschoss verändert worden war. Die Vorabberechnung ergab eine Steigung von 17,8 cm und einen Auftritt von 28,4 cm, was mit 2 × 17,8 + 28,4 = 64 cm ein Schrittmaß im zulässigen Bereich ergab. Ich rechnete deshalb mit einem bequemen, normgerechten Treppenlauf. Nach der Montage zeigte sich jedoch, dass der obere Bereich der Treppe unangenehm zu begehen war: Beim Hochsteigen neigte man den Kopf automatisch nach vorn.

Die erneute Prüfung ergab, dass nicht die Stufenmaße das Problem waren, sondern die Position des Treppenlaufs relativ zur Deckenkonstruktion. Bei der ursprünglichen Berechnung hatte ich die Lage der Deckenkonstruktion über den letzten Stufen nicht ausreichend berücksichtigt. Wir mussten den oberen Teil des Laufs demontieren und um 86 mm in Richtung Raum versetzen, bevor wir die Höhe über der Lauflinie erneut prüften. Am niedrigsten Punkt ergaben sich danach 2,04 m statt zuvor nur 1,94 m. Dabei musste die Stufenverteilung leicht angepasst werden. Das Schrittmaß blieb aber im zulässigen Bereich.

Die Arbeit dauerte dadurch einen Tag länger als geplant. Nach der erneuten Prüfung war jedoch klar, dass sich die Berechnung einer Treppe nicht allein auf Steigung und Auftritt beschränken lässt. Erst die Kontrolle der Kopffreiheit über der gesamten Lauflinie verhinderte bei diesem Objekt eine bereits fertige Treppe, die anschließend hätte umgebaut werden müssen.

Treppe mit ausreichender Kopffreiheit unter einer Dachschräge
Treppe mit ausreichender Kopffreiheit unter einer Dachschräge

Häufig gestellte Fragen zu DIN 18065

Was regelt DIN 18065 genau?

DIN 18065 „Gebäudetreppen — Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ legt die grundlegenden Begriffe sowie die Haupt- und Mindestmaße für Treppen im Hochbau fest, etwa Steigung, Auftritt, Handlaufhöhe, Geländer und Kopffreiheit.

Was ist die Schrittmaßregel nach DIN 18065?

Die Schrittmaßregel besagt, dass die doppelte Steigung plus der Auftritt zusammen zwischen 590 und 650 mm liegen sollen, entsprechend dem durchschnittlichen menschlichen Schrittmaß.

Wie hoch muss der Handlauf nach DIN 18065 sein?

Der Handlauf muss zwischen 80 und 115 cm hoch sein, wobei 85 bis 110 cm als besonders bequem gelten.

Wie breit muss eine Treppe nach DIN 18065 mindestens sein?

Innerhalb einer Wohnung oder in Gebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten genügen 80 cm nutzbare Laufbreite. Bei notwendigen Treppen in Mehrfamilienhäusern sind mindestens 100 cm vorgeschrieben.

Gilt DIN 18065 auch für Außentreppen?

Ja, die grundlegenden Maßregeln gelten auch im Außenbereich. Zusätzlich sollten Sie auf ausreichendes Gefälle zur Entwässerung und eine rutschhemmende Oberfläche achten.

Wie viel Kopffreiheit schreibt DIN 18065 vor?

Über der gesamten Lauflinie ist eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m vorgeschrieben, auch unter Zwischenpodesten und Deckendurchbrüchen.

Kann ich DIN 18065 als PDF kostenlos herunterladen?

Nein, DIN-Normen sind grundsätzlich kostenpflichtig und ausschließlich über den Beuth Verlag als offizielle Quelle erhältlich. Kostenlose PDF-Kopien im Umlauf sind in der Regel nicht rechtssicher und sollten für verbindliche Bauvorhaben nicht verwendet werden.

Was ist der Unterschied zwischen DIN 18065 und DIN 18040?

DIN 18065 regelt die allgemeinen Maße für Gebäudetreppen. DIN 18040 ist eine eigenständige Normenreihe für barrierefreies Bauen und kommt zusätzlich zum Tragen, wenn es etwa um öffentlich zugängliche Gebäude oder besondere Anforderungen an Rampen und breite Treppen geht.

Muss jede Treppe genau nach DIN 18065 gebaut werden?

Bei Neubauten und wesentlichen Umbauten orientieren sich Architekten und Fachbetriebe in der Praxis durchgehend an DIN 18065, da Abweichungen von den Hauptmaßen die Sicherheit und den Komfort der Treppe spürbar beeinträchtigen können. Ob die Norm im Einzelfall rechtlich bindend ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und dem konkreten Bauvorhaben ab.

Fazit

DIN 18065 bildet die Grundlage für jede sichere und komfortable Treppenplanung im Hochbau. Orientieren Sie sich an der Schrittmaßregel, wenn Sie Steigung und Auftritt festlegen, achten Sie auf normgerechte Handlauf- und Geländermaße, und vergessen Sie die Kopffreiheit über der gesamten Lauflinie nicht. Mit dem Treppenrechner prüfen Sie Ihre eigenen Werte direkt online. Bei rechtlich verbindlichen Bauvorhaben empfiehlt sich zusätzlich immer die Rücksprache mit einem Fachbetrieb oder Architekten, der die aktuelle Normfassung sowie die jeweilige Landesbauordnung im Detail kennt. So vermeiden Sie nachträgliche Korrekturen und stellen sicher, dass Ihre Treppe langfristig sicher und komfortabel nutzbar bleibt.

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Andreas Hoffmann, Autor von treppe-einbauen.de
Andreas Hoffmann/ author of the article

Andreas Hoffmann bringt über zehn Jahre praktische Erfahrung im Treppenbau mit — vom Zuschnitt einzelner Stufen bis zum kompletten Einbau. Seine handwerkliche Praxis stammt überwiegend aus dem Ausland; Inhalte zu deutschen DIN-Normen, rechtlichen Vorgaben und Berechnungen recherchiert er deshalb unabhängig von der eigenen Praxiserfahrung anhand geprüfter, offizieller Quellen. treppe-einbauen.de ist ein unabhängiges, werbefinanziertes Informationsportal ohne eigenen Produktverkauf.

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